5.6 Nach dem Gesagten ist A___ also zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Busse von CHF 200.00, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen, zu verurteilen. 6. Strafvollzug 51 STEFAN T RECHSEL/STEFAN KELLER, in: Stefan Trechsel/Mark Pieth [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 2. Aufl. 2013, N. 4 zu Art. 41 StGB 52 BGE 134 IV 82 E. 7.2.2