Seite 49 um drei Vorfälle in relativ kurzer Zeit, in denen A___ je schwere Drohungen gegenüber unbestimmt vielen Personen ausgestossen hat. Zudem hat er sich auch gegenüber anderen Amtsstellen und Personen auffällig verhalten (act. 3.2 bis 3.5) und die Betroffenen hatten Kenntnis, dass das Migrationsamt in Kürze einen für den Beschuldigten nachteiligen Entscheid fällen wird und sie fürchteten sich vor seiner Reaktion auf dieses Verdikt (act. 3.4 und act. 3.6, S. 4).