- Das Kantonsgericht hat den Beschuldigten wegen versuchter Nötigung (Vorfall vom 12. Februar 2014), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Vorfall vom 31. März 2014) sowie Drohung (Vorfall vom 23. April 2014) schuldig gesprochen. Im Gegensatz dazu ist A___ vom Obergericht in zwei Fällen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Vorfälle vom 31. März und 23. April 2014) und in einem Fall (Vorfall vom 12. Februar 2014) wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen worden.