Der Beschuldigte gibt zu, die Privatklägerin 1 an jenem 17. November 2013 einmal, jedoch nicht zweimal, leicht geschlagen zu haben. Er macht aber geltend, die Privatklägerin 1 habe ihn zuerst in die Rippen geschlagen, woraufhin er ihr aus Reaktion leicht eine geschlagen habe (act. 88, S. 8 f.).