3.2.4 Objektiver Tatbestand Angeklagt ist auch beim Vorfall vom 12. Februar 2014 Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden im Sinne von Art. 285 StGB (act. 9, S. 3). Vorweg ist festzuhalten, dass das Kantonsgericht die Geschehnisse vom 12. Februar 2014 zu Recht nicht unter