- Weiter hat als erstellt zu gelten, dass C___ nach dem Vorfall mit A___ ernstliche gesundheitliche Probleme hatte, aufgrund welcher er mehrmals krankgeschrieben wurde und einen Psychiater aufsuchte (act. 39/1-4). Der Generalkonsul bestätigte sodann, dass sein Mitarbeiter nach dem Telefonat Angstgefühle (auch für seine Frau) hatte und deshalb seinen Arbeitsweg sowie seine private Telefonnummer wechselte und sogar tagsüber die Rollläden geschlossen hielt (act. B 26, S. 5). Die zwei letztgenannten Reaktionen sind schlechterdings nicht vorstellbar, wenn zwischen C___ und A___ nichts vorgefallen wäre.