Das Telefongespräch sei dann rasch beendet worden. Nach dem Gespräch sei sein Mitarbeiter ernsthaft um seine Frau besorgt gewesen (sehr aufgewühlt und den Tränen nahe) und habe ihn um Erlaubnis gebeten, ob er Anzeige erstatten könne. … Im Sommer 2015 habe der Beschuldigte die portugiesische Botschaft in Bern aufgesucht. Er habe erreichen wollen, dass das Generalkonsulat in Zürich ihn für eine Sitzung empfange. Er sei dann aber nicht erschienen. Heute gehe es Herrn C___ wieder etwas besser. Aufgrund der Drohung seien auf dem Generalkonsulat Massnahmen ergriffen worden. Und zwar seien die Türen ab jenem Moment immer verriegelt gewesen;