3.1.1 Die Staatsanwaltschaft lastet A___ an (act. 9, S. 3), am 12. Februar 2014 das portgiesische Generalkonsulat in Zürich angerufen zu haben. Dabei habe er gegenüber dem Sozialarbeiter C___ geäussert, wenn dieser ihm, dem Beschuldigten, weiterhin nicht helfe, werde er seiner Familie etwas antun. Der Geschädigte mache geltend, der Beschuldigte habe verlangt, Dokumente für das Migrationsamt zu beschaffen, wofür das Generalkonsulat aber nicht zuständig sei. Dieses Gespräch zwischen A___ und C___ soll der Generalkonsul mitgehört haben.