1.1.5 Für das Obergericht steht damit fest, dass der Vorfall vom 31. März 2014 sich wie von F___ geschildert abgespielt hat. A___ hat beim Gespräch mit dem Sozialarbeiter also die Hand zur Pistole geformt, Schussbewegungen in Richtung von F___ gemacht und gesagt, indem er Bezug auf das Attentat in Luzern im vergangenen Jahr genommen hat, es sei das einzig Richtige, Schweizer abzuschiessen. Seite 25 1.2 Rechtliche Würdigung