werden sollte, vermöge die Glaubwürdigkeit der Aussage nicht zu beeinträchtigen. Der vom Beschuldigten beschworene Komplott gegen ihn finde in den Akten keine Stütze. Vielmehr ergebe sich aus seinen Aussagen, seinen diversen eingereichten Briefen und Schreiben sowie der 101 Seiten umfassenden Darlegung der Sicht der Dinge, wie er aus einer Verkettung mitunter durchaus unglücklicher Ereignisse eine gegen ihn gerichtete Verschwörung konstruiert habe. Der Beschuldigte bestreite zwar konstant, seine Hand zu einer Pistole geformt oder Schussbewegungen gemacht zu haben.