1.1.1 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor (act. 9, S. 2), am 31. März 2014 in den Räumlichkeiten der Sozialen Dienste Herisau gegenüber dem Sozialarbeiter F___ erklärt zu haben, die ganze Schweiz sei ein diktatorisches Regime. Der Beschuldigte habe ausdrücklich denjenigen Ausländer gelobt, welcher im vergangenen Jahr in Luzern mit einer Pistole auf Schweizer geschossen habe, und habe gesagt, es sei das einzig 15 Urteil des Bundesgerichts 6B_254/2013 vom 1. Juli 2013, E. 1.3