9. Säumnis des Beschuldigten RA AA___ reichte am 4. Januar 2016 ein Gesuch um Dispensation des Beschuldigten von der mündlichen Hauptverhandlung ein (act. B 39). Diesem hat das Obergericht zu Beginn der Tagfahrt stattgegeben (act. B 41, S. 2), weil die Beweislage ein Urteil ohne Anwesenheit des Beschuldigten zulässt. II. Materielles 1. Vorfall vom 31. März 2014 1.1 Massgeblicher Sachverhalt