f) Nach diversen Abklärungen beim Verteidiger des Beschuldigten, der getrennt lebenden Ehefrau, dem Migrationsamt und dem portugiesischen Generalkonsulat in Zürich konnte schliesslich die Adresse des Beschuldigten ausfindig gemacht werden (act. B 30 bis act. B 34). g) Am 4. Januar 2016 stellte RA AA___ für seinen Mandanten das Gesuch um Dispensation von der Hauptverhandlung (act. B 39). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Berufung erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen.