c) Mit Eingabe vom 30. April 2014 reichte RA AA___ für seinen Mandanten das ausgefüllte Formular „Befragung zur Person / Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen“ ein (act. B 7 und act. B 8). d) Die Rechtsvertreterin der Privatklägerin 1 beantragte am 11. Mai 2015, die Berufung sei abzuweisen. Von der Erhebung einer Anschlussberufung sowie dem Stellen von Beweisanträgen wurde abgesehen (act. B 11). e) Am 16. Juni 2015 teilte der Leiter des Migrationsamtes dem Obergericht mit, dass A___ die Schweiz mittlerweile verlassen habe, wobei der aktuelle Aufenthaltsort nicht bekannt sei (act. B 16).