werden – abzüglich der Kosten für die von Dr. med. Thomas Knecht erstellten Gutachten in der Höhe von insgesamt CHF 10‘547.50, der Kosten für die amtliche Verteidigung (Art. 426 Abs. 1 StPO), der Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerin 1 sowie der Dolmetscher- und Übersetzungskosten – dem Beschuldigten auferlegt.