Die Begründung der Zivilforderungen des Privatklägers 2 ging am 9. Dezember 2014 beim Kantonsgericht ein (act. B 3/82). Die Hauptverhandlung fand im Beisein des Beschuldigten und dessen Verteidigers am 15. Dezember 2014 in Trogen statt. Ebenfalls anwesend waren der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Privatklägerin 1 sowie ihre Rechtsvertreterin und der vorgeladene Zeuge F___ (act. B 3/85/1). Das Urteil wurde am gleichen Tag mündlich eröffnet. Das schriftliche Dispositiv wurde am 18. Dezember 2014 an die Parteien versandt (act. B 3/92). Mit Eingabe vom 29. Dezember 2014 meldete der Beschuldigte fristgerecht die Berufung an (act. B 3/96);