Mit Eingabe vom 19. November 2014 teilte der Beschuldigte mit, welche Beweisanträge er zurückstelle und anlässlich der Hauptverhandlung erneuern werde (act. B 3/65). Die Hauptverhandlung wurde schliesslich mit Verfügung vom 21. November 2014 auf den 15. Dezember 2014 angesetzt, wobei der Privatkläger 2 von der persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert wurde (act. B 3/66). Am 27. November 2014 kündigte der Zeuge G___ an, auch am neuen Hauptverhandlungstermin nicht verfügbar zu sein und wiederholte seinen Vorschlag, die Fragen des Gerichts schriftlich zu beantworten (act. B 3/77).