Zugleich wurde darüber informiert, dass wegen Krankheit des Vorsitzenden in geänderter Besetzung getagt werden muss (act. B 3/53). Das Gesuch um Einsetzung von Rechtsanwalt AA___ als amtlicher Verteidiger (act. B 3/57) ging am 14. November 2014 beim Kantonsgericht ein und wurde am gleichen Tag bewilligt (act. B 3/58). Mit Eingabe vom 19. November 2014 teilte der Beschuldigte mit, welche Beweisanträge er zurückstelle und anlässlich der Hauptverhandlung erneuern werde (act.