Am 27. Mai 2014 erfolgten in Anwesenheit des Beschuldigten und seiner Verteidigerin die Konfrontationseinvernahmen von D___ (act. B 3/3.13) und der Privatklägerin 1 (act. B 3/2.14.2) durch die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte wurde am 5. Juni 2014 durch die Staatsanwaltschaft befragt (act. B 3/2.11). Eine weitere Befragung des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft fand am 10. Juni 2014 statt (act. B 3/2.13).