Eventualiter sei Ziffer 2 des Urteils K3S 14 2 des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 15. Dezember 2014 vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei, für den Fall einer Verurteilung in Bezug auf einen oder mehrere der Vorwürfe betreffend der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie allenfalls wegen versuchter Nötigung, im Sinne eines Eventualantrages zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft zu verurteilen.