b) Beschuldigter und Berufungskläger im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie vom Vorwurf der versuchten Nötigung begangen am 31. März 2014 gegenüber F___ freizusprechen. 2. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie vom Vorwurf der versuchten Nötigung begangen am 23. April 2014 gegenüber D___ und F___ freizusprechen.