1. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, dem Privatkläger 2 eine Genugtuung im Betrag von CHF 4‘000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 12. Februar 2014 zu bezahlen. 2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, dem Privatkläger 2 Schadenersatz in der Höhe von CHF 1‘899.20 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 1. Januar 2015 zu bezahlen.