Anlässlich der Befragung durch Kantonsgerichtspräsident Dr. Pius Gebert sagte A___ zum Vorwurf, er sei am 22. Dezember 2012 in das Ladengeschäft I___ AG eingebrochen (act. 48/1, S. 4 f.), dass er dies nicht gemacht habe. Ihm seien durch einen G___ aus Herisau einmal Handschuhe abgenommen worden. Dieser habe auch mit solchen „Sachen“ zu tun. Er habe von Anfang an zu Protokoll gegeben, dass er damit nichts zu tun habe. „Abgenommen“ worden seien ihm die Handschuhe in dem Sinne, als er auch schon mit G___ im Auto mitgefahren sei und dort ein Paar schwarze Handschuhe habe liegen lassen. Jedenfalls seien diese bei ihm zu Hause nicht mehr auffindbar gewesen.