Vor dem Kantonsgericht machte der Verteidiger von A___ einen Aufwand von 103,36 Stunden geltend (act. B 34), derjenige von E___ einen solchen von 59 Stunden (act. 40) und derjenige von D___ von 24 Stunden (act. 39). Im Durchschnitt sind das rund 60 Stunden, also etwa 7 Arbeitstage à 8,5 Stunden. Diese Zahl erscheint realistisch, wenn man dem Rechtsvertreter des Privatklägers überschlagsmässig 2 Tage für Akten- und Rechtsstudium nach der Hauptverhandlung gegen die Haupttäter (welche mit CHF 10‘919.20 separat entschädigt worden ist, Vorverfahren act.