Strafschärfend fällt ins Gewicht, dass A___ die Haupttäter zu mehreren Delikten anstiftete, nämlich zusätzlich zum Angriff zu einer einfachen Körperverletzung und zu Hausfriedensbruch. Bei der hier zu beurteilenden Anstiftungshandlung geht es um einen Lebensvorgang, weshalb den Beschuldigten für alle drei angestifteten Tatbestände dasselbe Verschulden trifft. Als angemessen erscheint für die zusätzlichen Delikte eine leichte Strafschärfung im Umfang von 2 Monaten. 2.4.8 Fazit