Nach allgemeiner Erfahrung geht von einer Mehrzahl von Personen wegen der Dynamik und des Sinkens der Hemmschwelle, aber auch der Erschwernis einer Umkehr23, nämlich regelmässig eine grössere Gefahr für das geschützte Rechtsgut aus. Wobei nicht auszuschliessen ist, dass es sich in einem besonders gelagerten Fall anders verhalten kann. Für die hier zu beurteilende Konstellation trifft die Theorie des Verteidigers nach Auffassung des Gerichts allerdings nicht zu: