5.4 Aus den Akten ergibt sich, dass der relevante Sachverhalt überdurchschnittlich komplex war: So gab es zahlreiche Straftatbestände zu beurteilen, die von mehreren Beteiligten in wechselnden Konstellationen begangen worden sind. Dass die Strafuntersuchung unter diesen Umständen nicht in kurzer Zeit abgeschlossen werden konnte, liegt auf der Hand. Dazu kommt, dass auch die Beschuldigten teilweise die Verantwortung für eine gewisse Verzögerung zu tragen haben, zum Beispiel A___ durch das Stellen verschiedener Ausstandsgesuche (act. B 7 und B 9).