1. Die Beschuldigten A___, D___ und E___ seien solidarisch zu verpflichten, dem Zivilkläger C___ Schadenersatz von mindestens CHF 216'721.55 und Genugtuung in der Höhe von CHF 20'000.00 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zu Lasten der Beschuldigten unter solidarischer Haftbarkeit. im Berufungsverfahren: 1. Es sei das Urteil des Kantonsgerichtes Appenzell Ausserrhoden vom 17. Juni 2015 zu bestätigen. Eventualiter sei zusätzlich den heutigen Anträgen der Staatsanwaltschaft zu folgen.