3. Er wird verurteilt zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen (Art. 106 StGB). 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 1‘050.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 500.00 Kosten forensisches Gutachten vor Obergericht CHF 1‘066.65 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr (reduziert zufolge Rechtsmittelverzicht) CHF 3‘066.65 insgesamt, werden im Betrag von CHF 2‘555.55 auf die Staatskasse genommen und im Betrag von CHF 511.10 dem Berufungsbeklagten auferlegt.