Fahrlässig handelt in der Regel, wer nicht bemerkt, dass er möglicherweise einen Fussgänger oder ein anderes Fahrzeug angefahren hat und weiterfährt (Nichterkennen des Unfalls), da eine Kollision bei auf das Verkehrsgeschehen gerichteter Aufmerksamkeit grundsätzlich erkennbar ist. Lehre und Rechtsprechung stellen auch an die Erkennbarkeit des Sach- oder Personenschadens keine hohen Anforderungen. Der Fahrzeugführer, der einen