Mit deren Überlegungen ist das Obergericht grundsätzlich einverstanden. Die Vorinstanz übersieht hier jedoch aufgrund der speziellen örtlichen Gegebenheiten die reale Möglichkeit, dass die Kollision beim Versuch des Herausfahrens aus der Parklücke durch mehrmaliges Rückwärts- und Vorwärtsfahren, sogenanntes „Sägen“, verursacht worden ist. Der Zeuge F___ hat dazu gegenüber dem Staatsanwalt ausgesagt, „(der Beschuldigte) habe mächtig Gas gegeben und sei recht hochtourig hin- und hergeschoben. (B___) hätte vielleicht 2 bis 3 Mal versucht, aus der Parklücke rauszukommen“ (act. B 10/16, S.