Ich habe nichts aussergewöhnliches bemerkt.“ Aus den Unterlagen der Haftpflichtversicherung des Berufungsbeklagten geht weiter hervor, dass diese dem Besitzer des beschädigten PW Subaru CHF 1‘943.05 bezahlt und in der Folge im Betrag von CHF 485.75 Rückgriff auf den Berufungsbeklagten genommen hat (act. B 7).