1. Formelles 1.1 Örtliche und sachliche Zuständigkeit / Angeklagter Sachverhalt: Nichtsichern des Fahrzeugs gegen die Verwendung des Fahrzeugs durch Unbefugte Bezüglich dieser beiden Punkte kann vollumfänglich auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen 1.1 und 1.2 verwiesen werden. Bezüglich der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit des Obergerichts ist auf die Art. 26 und 27 des am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Justizgesetzes vom 13. September 2010 (JG, bGS 145.31) hinzuweisen.