Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - c vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. E. Urteil des Obergerichts Die mündliche Hauptverhandlung vor dem Obergericht wurde am 6. September 2016 durchgeführt (act. B 22). Anlässlich der Verhandlung erfolgte die Befragung des Berufungsbeklagten (act. B 21). An der Verhandlung verzichteten die Parteien auf eine öffentliche Urteilsverkündung (act. B 22, S. 4). Das Urteilsdispositiv wurde am 12. September 2016 im Dispositiv an die Parteien versandt (act. B 23).