Seite 3 2015 versandt. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft aufgefordert, den Spurenbogen/die Spurenanalyse der von den beiden betroffenen Fahrzeugen genommenen Farbabriebspuren einzureichen. Zudem wurde angekündigt, dass an der Hauptverhandlung der Beschuldigte befragt und F___ als Zeuge einvernommen werde (act. B 10/22). Der Beschuldigte reichte am 18. August 2015 das Formular "Erklärung über die finanziellen Verhältnisse" samt Steuererklärung beim Kantonsgericht ein (act. B 10/24+25).