Der Beschuldigte liess mit Schreiben seines Verteidigers vom 9. April 2015 rechtzeitig Einsprache gegen den Strafbefehl vom 30. März 2015 erheben (act. B 10/10). In der Folge wurde der Beschuldigte am 28. April 2015 durch die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden einvernommen (act. B 10/13). Zeuge F___ wurde am 19. Mai 2015 durch die Staatsanwaltschaft befragt (act. B 10/16). Am 14. Juli 2015 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zur Beurteilung an das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden (act. B 10/20). Die Vorladung zur Hauptverhandlung wurde am 6. August