2. Er sei zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 140.00 zu verurteilen, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 3. Er sei zudem zu einer Busse von CHF 1‘000.00 zu verurteilen (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen 10 Tage). 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschuldigten. bb) im Berufungsverfahren: 1. Das Urteil des Kantonsgerichts vom 6. Oktober 2015 im Strafverfahren gegen B___ sei aufzuheben.