Gegenstand Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, pflichtwidriges Verhalten nach einen Unfall, Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit Anträge a) der Staatsanwaltschaft und Berufungsklägerin: aa) im erstinstanzlichen Verfahren (sinngemäss entsprechend dem Strafbefehl): 1. Der Beschuldigte B___ sei wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs, pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall sowie Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 16. Oktober 2014, schuldig zu sprechen.