Seite 17 Verschulden – in Übereinstimmung mit dem Vorderrichter – als leicht und übernimmt deshalb die durch diesen festgesetzte Anzahl der Tagessätze. Sodann ist die Höhe des Tagessatzes zu bestimmen. Dieser richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB).