Anlässlich seiner Einvernahme am 6. Oktober 2014 sagte der Beschuldigte aus, dass er der Fahrzeuglenkerin den Schlüssel für seinen AUDI bereits am Nachmittag des 8. März 2014 mit dem Ziel übergeben habe, dass er selbst am Führen des Motorfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand gehindert werden sollte (act. B 12/11). Zwei Stunden nach der Tat (03:49 Uhr) gab der Beschuldigte bei der polizeilichen Einvernahme zu Protokoll, dass er seit 12 Uhr des Vortages zehn Stangen Bier (à 3 dl) und eine Flasche Weisswein (7dl) getrunken habe (act.