2.4 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte gab am 9. März 2014 zu Protokoll, dass die Begleitperson einer Lernfahrt seit drei Jahren ab Führerprüfung unfallfrei gefahren sein müsse, nicht angetrunken sein dürfe und das blaue „L-Schild“ am Fahrzeug montiert sein müsse (act. B 12/2 S. 2 f.). Anlässlich seiner Einvernahme am 6. Oktober 2014 sagte er aus, dass er der Fahrzeuglenkerin den Schlüssel für seinen AUDI bereits am Nachmittag des 8. März 2014 übergeben habe. Diese Schlüsselübergabe sei erfolgt, damit er sicher nicht mehr nach Hause fahre (act. B 12/11 S. 2).