2.3 Aussagen von C___ Die Fahrzeuglenkerin gab am 9. März 2014 zu Protokoll, dass sie das besagte Fahrzeug lenkte, damit sie und der Beschuldigte schneller zu Hause seien und weil der Beschuldigte Alkohol getrunken habe (act. B 12/3). Sie kenne die Bestimmungen für eine Lernfahrt und habe gewusst, dass der Beschuldigte (im Tatzeitpunkt) 19 Jahre alt gewesen sei und den Führerausweis seit rund einem Jahr besessen habe.