Am Auto war kein „L-Schild“ angebracht. Der Atemlufttest des Beschuldigten um 02:05 Uhr ergab einen Alkoholwert von 1.63 Gewichtspromille, die Blutprobe um 03:05 Uhr einen solchen von mindestens 1.57 Gewichtspromille (act. B 12/7).