2.2 Polizeirapport / Blutprobe Der Polizeirapport datiert vom 21. März 2014 (act. B 12/1). Darin wird festgehalten, dass der Beschuldigte (Fahrzeughalter des AUDI D, S3 Quattro, AR 0000) und die Fahrzeuglenkerin um 01:45 Uhr angehalten wurden, da das Auto ohne Licht gelenkt wurde und beim Anfahren stotterte. Bei der Ausweiskontrolle wurde festgestellt, dass die Fahrzeuglenkerin lediglich über einen Lernfahrausweis verfügte und der mitfahrende Beschuldigte klare Anzeichen von Alkoholkonsum zeigte. Am Auto war kein „L-Schild“ angebracht.