D. Berufungsverfahren vor Obergericht a) Gegen dieses Urteil liess der Beschuldigte am 18. Dezember 2015 durch seinen Verteidiger Berufung erklären (act. B 1). b) Mit Verfügung vom 23. Dezember 2015 wurde der Staatsanwaltschaft Frist zur Einreichung eines Nichteintretensantrages angesetzt (act. B 3), wobei diese mit Schreiben vom 6. Januar 2016 darauf verzichtete (act. B 4).