c) Am 5. Mai 2015 erliess die Staatsanwaltschaft einen neuen Strafbefehl (act. B 12/21). Gegen diesen liess der Beschuldigte am 6. Mai 2015 wiederum fristgerecht Einsprache erheben (act. B 12/22), weshalb der Fall am 18. Mai 2015 dem Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden erneut zur gerichtlichen Beurteilung überwiesen wurde (act. B 12/23).