B. Prozessgeschichte a) Am 26. August 2014 erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl, wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren, und zu einer Busse von CHF 200.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von zwei Tagen (act. B 12/8).