Berufungsbeklagte Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Anklägerin vertreten durch: a.o. StA B___, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Gegenstand Übernahme der Aufgaben der Begleitperson bei einer Lernfahrt ohne die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, Nichtanbringen des „L-Schildes“ anlässlich einer Lernfahrt, Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand (qualifizierte Angetrunkenheit) Anträge