vom 23. Januar 2012 wurde in Ziffer 3 beschlossen, dass die Sozialberatung mit der Ausgleichskasse eine direkte Lösung für die ausstehenden AHV- Nichterwerbstätigenbeiträge 2011 zu suchen habe; in Ziffer 9 wurde beschlossen, dass die bewilligten Nachzahlungen für die Energiekosten direkt an die SAK übermittelt würden, sofern keine Schuldensanierung zustande komme und in Ziffer 11 beschlossen, dass allfällige noch unbeglichene Ausstände bei der Krankenkasse direkt an diese überwiesen würden.20