2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 800.00, werden auf die Staatskasse genommen. 3. Der Beschwerdeführerin wird für die Kosten ihrer Vertretung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 839.15 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) aus der Staatskasse zugesprochen.